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Geschrieben von admin am 29.09.09 - 12:37:04
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| Wichtige rechtliche Aspekte zum Thema Fundtier |
Verletzte Fundtiere Rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt Findet man auf der Straße ein verletztes Tier, das offensichtlich ohne Halter ist, hilft man ihm und bringt es wahrscheinlich zum Tierarzt. Es ist nur zu verständlich, dass sich in dieser nicht alltäglichen Situation kaum jemand über die möglichen finanziellen Konsequenzen Gedanken macht. Noch weniger darüber, dass ein Fundtier meldepflichtig ist. Und zwar unverzüglich. Soll heißen, noch vor dem Besuch beim Tierarzt! Die Reihenfolge, nämlich erst Fundmeldung und dann Tierarzt, entscheidet darüber, ob man als Finder auf den Tierarztkosten sitzen bleibt oder nicht und ob man sich wegen Unterschlagung einer Fundsache strafbar macht. Um ein Fundtier handelt es sich, wenn sich das Tier verirrt hat bzw. dem Besitzer dauerhaft entlaufen ist oder wenn das Tier verloren gegangen und der Besitzer unbekannt ist. Im Gegensatz dazu gehören herrenlose Tiere niemandem. Dies ist bei Wildtieren der Fall oder bei Tieren, an denen der Eigentümer sein Eigentum durch z. B. Aussetzen aufgegeben hat. Die Unterscheidung, ob es sich bei dem gefundenen Tier nun um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt, ist im Einzelfall sehr schwierig. Für die Übernahme der Tierarztkosten aber ist die Unterscheidung ausschlaggebend, da die Gemeinden sich nur um Fundtiere nicht aber um herrenlose Tiere kümmern müssen. Da das Aussetzen und unversorgte Zurücklassen eines Tieres gemäß §3 Nr. 3 Tierschutzgesetz verboten und mit einem Bußgeld bis 25.000,- Euro belegt ist, geht man zu Gunsten des Eigentümers im Zweifelsfall davon aus, dass es sich um ein Fundtier handelt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Gemäß §965 BGB ist der Finder verpflichtet, unverzüglich Anzeige beim Eigentümer oder wenn der unbekannt ist, bei der zuständige Behörde zu erstatten. Zuständige Behörde ist zunächst das Fundbüro bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt, in der das Tier gefunden wurde. Alternativ kann das Tier auch im Tierheim abgegeben werden und das Tierheim übernimmt dann die Fundanzeige. Außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes oder des Tierheims ist die Polizei zuständig, die die Anzeige aufnehmen muss! Erst danach sollte man mit einem verletzten Fundtier zum Tierarzt fahren, da die Gemeinde die Kostenübernahme sonst verweigern kann, weil der Status „Fundtier“ noch nicht eingetreten war. Finden Sie ein Wildtier, bitte auf keinen Fall mitnehmen. Auch nicht in bester Absicht. Sie könnten sich des Wildtierdiebstahls strafbar machen. Die Polizei verständigen und bei dem Tier bleiben ist hier die Devise. Ein Hund ohne Begleitung dürfte entwischt sein. Bei einer Katze können Sie einen Freigänger nur schwer von einem entlaufenen Tier unterscheiden. Oft haben wir diese Information aber in unserer Datenbank hinterlegt. Quelle: Tasso - http://www.tasso.net/Vermisst-Gefunden/Gefunden.aspx |
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