16: Kein Heimtier gehört unversorgt auf die Straße! Eine Katzenschutzverordnung schützt Mensch, Tier und Umwelt
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 Hätten Sie´s gewußt ?
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Geschrieben von admin am 29.09.09 - 12:43:55
Tier gefunden ... Was tun ?
Alles in Hätten Sie´s gewußt ?Sie haben ein Tier gefunden? Sie wissen nicht genau, wie Sie den rechtmäßigen Besitzer ausfindig machen sollen? Das Deutsche Haustierregister® hilft Ihnen – mit wichtigen Tipps und Ansprechpartnern für Ihre Fragen:

■Besitzer in der Umgebung suchen
Fragen Sie zunächst in der Nachbarschaft, ob das Tier dort bekannt ist oder vermisst wird. Sie können auch bei Läden und Tierärzten in der Nähe fragen, ob Ihnen Suchmeldungen bekannt sind.
■Kennzeichnung checken
Ist das Tier vielleicht gekennzeichnet? Viele Tiere haben Tätowierungen im Ohr oder manchmal auch an der Innenseite der Schenkel. Vögel sind oft beringt. Häufig sind insbesondere Hunde und Katzen mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet. Die Nummer des Chips kann ein Tierarzt mit einem speziellen Lesegerät ablesen – fragen Sie dort nach. Die Chip-Nummer ermöglicht eine präzise Suche.
■Meldung beim Deutschen Haustierregister
Haben Sie eine Kennzeichnung gefunden, ist eine effektive Suche über das Deutsche Haustierregister möglich. Sie können gleich online prüfen, ob diese Nummer im Deutschen Haustierregister registriert ist. Wenn das Tier bei uns gemeldet ist, informieren Sie uns bitte über die Online-Fundmeldung oder über unser 24-Stunden-Service-Telefon: 0228-60496-35. Wir können über eine Datenbankrecherche den Besitzer finden und Sie gleich informieren. Von 8 bis 24 Uhr erreichen Sie uns am Telefon persönlich. Außerhalb dieser Zeiten können Sie Ihren Namen und Ihre Rufnummer hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
■Polizei, Tierheim und Fundbüro informieren
Wer ein Tier gefunden hat, muss seinen Fund der Polizei oder dem Ordnungsamt melden. Rufen Sie aber bitte auch im örtlichen Tierheim und im Fundbüro an. Hinterlassen Sie dort eine Fundmeldung mit der Beschreibung des Tieres und der Nummer des Chips, der Tätowierung oder des Rings, sofern das Tier gekennzeichnet ist. Die rechtmäßigen Besitzer des Tieres könnten dort nachfragen.
■Fundmeldungen verteilen
Sie können Zettel und Plakate mit der Fundmeldung in der Umgebung aufhängen. Beschreiben Sie das Tier, nennen Sie dabei nach Möglichkeit Rasse und Geschlecht. Idealerweise kopieren Sie auf das Plakat ein Foto des Fundtieres.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund - http://www.registrier-dein-tier.de/index.php?id=3187

(Die Texte sind geistiges Eigentum des jeweiligen Schreibers. Wir sind für den Inhalt nur dann verantwortlich, wenn wir selber als Autor/en zeichnen.)
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Freistellungsbescheid vom 24.06.2009:

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

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