14: Mit der Hilfe des Deutschen Haustierregister kann Ihr Tier schnell wiedergefunden werden, wenn es einmal entlaufen ist. Denn Tiere, die gekennzeichnet und bei uns registriert sind, lassen sich einfach über unsere Datenbank identifizieren. Tauchen sie anderorts auf, ist der Besitzer schnell ausfindig gemacht. Gehen Sie auf Nummer sicher: Registrieren Sie Ihr Tier noch heute.
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Eingetragen vonadmin
am17.03.2009 um 09:14
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Freistellungsbescheid vom 24.06.2009:

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

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